Lebensmittel von zu Hause verkaufen: Anmeldung, Hygiene und Allergene
Torten, Marmelade oder Chilisoße aus der eigenen Küche? So melden Sie sich an und führen eine Eigenkontrolle, die zu einer kleinen Produktion passt.
In Deutschland ist es nicht grundsätzlich verboten, Lebensmittel in der privaten Küche für den Verkauf herzustellen, ob Torten, Marmelade, Chilisoße oder Essensboxen. Es gelten aber dieselben Hygieneregeln wie für jeden Lebensmittelbetrieb. Dieser Text ist ein praktischer Überblick und keine Rechtsberatung. Die Details unterscheiden sich je nach Bundesland und Kreis, also klären Sie sie immer mit Ihrer zuständigen Behörde.
Anmeldungen vor dem Start
Bevor Sie den ersten Verkauf machen, brauchen Sie drei Dinge:
- Registrierung bei der Lebensmittelüberwachung Ihres Kreises oder Ihrer Stadt, meist über ein Formular des Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamts.
- Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt.
- Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz beim Gesundheitsamt oder einem beauftragten Arzt. Die Bescheinigung darf beim Start höchstens drei Monate alt sein.
Wer leicht verderbliche Lebensmittel herstellt, muss außerdem eine Hygieneschulung nachweisen können. Arbeiten Sie mit Zutaten tierischen Ursprungs wie Sahne oder Eiern, fragen Sie nach, ob für Ihre Produkte eine Zulassung nötig ist.
Anforderungen an die Küche
- glatte, leicht zu reinigende Arbeitsflächen,
- ein eigenes Handwaschbecken mit warmem und kaltem Wasser, Seife und Einmalhandtüchern,
- genug Kühlung für Rohwaren und fertige Produkte,
- eine klare zeitliche Trennung zwischen privater und gewerblicher Nutzung, mit Reinigung vor jeder Produktion,
- eigene, beschriftete Fächer oder Boxen für Waren zum Verkauf,
- keine Haustiere in Produktion und Lager.
Wenn Sie oft oder in größeren Mengen produzieren, verlangt die Behörde in der Regel eigene Betriebsräume. Kontrollen kommen unangemeldet, Wohnräume dürfen die Kontrolleure aber nur mit Ihrer Zustimmung betreten.
Eigenkontrolle in der Praxis
Eigenkontrolle heißt, dass Sie wissen, wo in der Produktion etwas schiefgehen kann, und zeigen können, wie Sie es verhindern. Darum geht es bei HACCP. Für eine kleine Produktion reicht eine kurze, ehrliche Beschreibung dessen, was Sie wirklich tun. Einen Ordner mit hundert Seiten brauchen Sie nicht.
Typische kritische Punkte:
- Wareneingang. Datum, Verpackung und Temperatur von Milchprodukten prüfen.
- Kühlung. Torten mit Sahne oder nicht durcherhitzter Füllung werden in der Praxis bei höchstens 7 Grad gelagert. Fragen Sie Ihre Behörde nach den Werten für Ihre Produkte.
- Abkühlen. Cremes, Soßen und fertige Gerichte so schnell wie möglich kühlen.
- Rein und unrein. Rohe Eier, ungewaschenes Gemüse und fertige Produkte getrennt halten.
- Ausgabe. Ware gekühlt, verschlossen und mit Allergeninformation übergeben.
Aufzeichnungen, die sich lohnen
| Aufzeichnung | Wie oft | | --- | --- | | Temperatur im Kühlschrank | jeden Morgen | | Wareneingang mit Datum und Lieferant | bei jeder Lieferung | | Reinigungs- und Desinfektionsplan | täglich und wöchentlich | | Abweichungen und was Sie getan haben | wenn es passiert |
So ist auch die Rückverfolgbarkeit gesichert, die die Behörde verlangt.
Allergene und Kennzeichnung
Auf verpackter Ware gehören die Allergene schriftlich aufs Etikett, hervorgehoben im Zutatenverzeichnis. Bei loser Ware dürfen Sie mündlich informieren, es muss aber eine schriftliche Dokumentation vorliegen. Arbeiten Sie mit Nüssen in derselben Küche, weisen Sie auf mögliche Spuren hin.
> Die beste Gewohnheit für den Start: Jedes Rezept hat seine Allergene notiert, dann müssen Sie sich nicht merken, dass die Pistaziencreme Nüsse enthält.
So hilft Lagom
In Lagom speichern Sie die Hinweise Ihrer Kunden zu jeder Bestellung, auch zu Allergien, und sehen sie zusammen mit dem Produkt. Einkäufe mit Datum und Lieferant stehen in der Historie. Das hilft, wenn die Lebensmittelüberwachung nach der Herkunft Ihrer Zutaten fragt.
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